von Insidertipps » So 13. Jun 2010, 12:16
Hallo!
wenn du die Pension in Österreich beziehst, dann ist dein "Arbeitgeber" der Staat Österreich, das heißt, dass du die Steuer weiterhin in Österreich bezahlst.
Solltest du zusätzliche Einkommen in Italien haben, dann müsstest du auch an den italienischen Staat Steuern zahlen. Man darf prinzipiell auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben: z.B in deinem Fall 2 Hauptwohnsitze, Österreich + Italien.
Was du als österreichischer Pensionist in Italien beachten solltest, ist die Krankenversicherung: um im Ausland langfristig krankenversichert zu sein benötigt man das Modell EU 120 oder 121 (dieses bekommt man bei der zuständigen Gebietskrankenkasse GKK in Österreich) damit du in Italien nicht nur die Notversorgung bekommen kannst, sondern auch die normale tägliche Krankenversicherung.
beste Grüße
Nec tecum nec sine te (Ovidio)