Hallochen,ich habe mich eben erst angemeldet auf der Info-Seite.Vielleicht hat sich die Frage ja erledigt. Falls nicht: wir haben seit vielen Jahren ein Haus in Ligurien ( Levante). Eine Steuererklaerung muessen wir nicht abgeben, da wir kein Einkommen hier haben,aber die Grundsteuer muss man selbstverstaendlich bezahlen. Bisher ICI jetzt IMU, fuer seconda casa falls der 1.Wohnsitz weiterhin in old Germany ist. ICI war bisher rund 250 Euro pro Jahr, jetzt IMU wohl 500 pro Jahr. Fuer die Neuberechnung IMU haben wir uns an Rechtsanwalt Dr. Bernhard Resch, Steuerberater
39100 Bozen, Mazziniplatz 12 Tel. 0471/266316 Fax 0471 40 71 12 gewendet. Das ist zu empfehlen. Er hat das ganz schnell gemacht, fuer den Pauschalpreis von 100 Euro (plus Mwst). Wir sind Mitglied in Schutzgemeinschaft Italien -auch eine empfehlenswerte Sache( schau mal auf die Seite
http://www.schutzgemeinschaft-italien.de/. Die erste Rate (musste man bis Juni bezahlen) war 250 Euro, die 2.Rate folgt zum Jahresende, unsere Gemeinde (wie viele andere auch) hat sich noch nicht auf den Prozentsatz festgelegt, warscheinlich aber 7,4% vom Katasterwert.Fuer weietre Fragen stehen wir gern zur Verfuegung.
cordiali saluti
Monika
Hallo noch mal,
ich habe mich nicht ganz korrekt asgedrueckt,In Italien unterliegt selbst genutztes Immobilieneigentum der Einkommensteuerpflicht, aber entscheidend ist der Katasterwert (rendita catastale) als Bemessungsgrundlage . Er darf nicht ueber 500 Euro liegen.Jeder wird fuer sich besteuert ,also Eheleute nicht zusammen, jeder muss eine Steuererklaerung machen, wenn Ihr Haus auf beide eingetragen ist und der Katasterwert bei der Eimzelperson nicht ueber 500 Euro liegt droht also keine Gefahr.
gruss
Monika