Hallo Stefan,
ich habe dein Interview auf deiner Webseite gelesen. Dabei bin ich auf deine Aussage gestossen, dass sich deine Tochter mit 18 Jahren fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden muss, die sie zur Zeit besitzt. Ich nehme an, deine Tochter hat sowohl die italienische als auch die oesterreichische Staatsbuergerschaft durch Geburt erworben, genauso wie meine beiden Kinder.
Da ich auch immer ueberzeugt war, dass der oesterreichische Staat keine Doppelstaatsbuergerschaft akzeptiert, habe aber vor Kurzem auf dem Konsolat nachgefragt und es wurde mir gesagt, dass die Kinder auf keine verzichten muessen.
[urlhttp://www.austria.org/staatsbuergerschaft/doppelstaatsbuergerschaft][/url]
Vielleicht ist das Thema hier noch fuer jemand interessant, ich habe in den letzten Jahren bei Reisepassverlaengerung oder Neuaustellung fuer meine Kinder auch immer wieder neue Sachen dazugelernt.
Lg
Sonja